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Ambulante Pflege

Am Schönsten ist es zu Hause.

Pflegerische Betreuung in der eigenen Häuslichkeit


Pflege- und Hilfebedürftigkeit können jedoch plötzlich und unerwartet eintreten. Um noch lange im eigenen Haushalt wohnen zu können, ist professionelle Hilfe notwendig. Unser Ziel ist dabei, die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen so lange wie möglich zu erhalten – dabei geben wir nur so viel Hilfe wie individuell nötig.


Hierbei übernehmen wir die Pflege und Betreuung von Menschen jeden Alters in allen Bereichen der Kranken- und Altenpflege.


Unser Leistungsangebot


Das Leistungsangebot basiert auf allen entsprechenden Richtlinien, Rahmen- und Vergütungsverträgen der Krankenkassen. Die gewünschten Leistungen werden in einem Pflegevertrag zwischen Klient und Pflegedienst festgelegt. Die folgende Leistungsübersicht zeigt beispielhaft die angebotene Leistungspalette unseres Pflegedienstes:

Grundpflege gemäß SGB XI:

  • Hilfestellung oder Übernahme der Körperpflege
  • Duschen und Baden
  • An- und Auskleiden
  • Hautpflege
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Inkontinenzversorgung
  • hauswirtschaftliche Versorgung

Behandlungspflege gemäß SGB V:

  • Wundversorgung
  • Medikamentendosierung, -verabreichung, -bereitstellung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Injektionen z.B. mit Insulin
  • Verbandswechsel
  • Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck und Puls
  • Versorgen von Kathetern und Drainagen
  • Dekubitusversorgung & Prophylaxe
  • parenterale Ernährung über Port- und PEG-Sonde

Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI:

  • Zeitweise Entlastung der Angehörigen durch Betreuungsleistungen wie Kaffee- und Spielenachmittage, Kurze Spaziergänge, Gedächtnistraining, Mobilisierung
  • Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen wie
  • Organisation eines Hausnotrufgeräts oder anderer Hilfsmittel
  • Unterstützung im Haushalt und im Garten
  • unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige bei Korrespondenz mit Behörden oder Krankenkassen

Urlaubs- und Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI:

Verhinderungspflege (stunden-, tage- oder wochenweise Versorgung der Klienten in der eigenen Häuslichkeit)

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